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Allgemeine Vertragsbestimmungen 

Beginne und Ende der Vereinbarung

Alle Fahrten beginnen im Domizil der Garage Felber AG und enden, sobald der Wagen dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist die Garage Felber AG sofort zu benachrichtigen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von Fr. 10.00 für jede Stunde oder angefangene Stunde zu zahlen. Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde der Garage Felber AG eine volle Tagesentschädigung.

 

Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges

Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtig, wer als Kunde desselben im Besitz eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist, ferner ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verantwortung des Fahrzeuges insbesondere für Lehrfahrten, Fahrkurse oder Rennen ist verboten. Der Kunde bzw. eine von ihm ermächtigte Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.

 

Mietwagen / Ersatzwagen

Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser nach Bedarf nachzufüllen, sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.

 

Pflichten bei Unfall

Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung der Garage Felber AG und der Polizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gem. Internat. Unfallprotokoll). Mündlich oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Garage Felber AG ohne Belang.

 

Haftpflicht- / Kaskoversicherung

Wird das Fahrzeug nicht unter Nummer und Versicherung des Kunden/Fahrers in Betrieb genommen, besteht während der vereinbarten Dauer dieser Vereinbarung vorhanden anderer Abmachung eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckung gemäss Schweizerisches Gesetzbuch. Im Schadensfall hat der Kunde den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Für den Fall, dass die Garage Felber AG für den Mietwagen eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Kunde im Falle eines von ihm zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines allfälligen Selbstbehaltes und/oder Bonusverlustes verpflichtet. Der Kunde/Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kostenversicherung nicht gedeckt werden.

 

Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges

Der Kunde/Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Wagens voll haftbar. Die Haftung des Mietfahrzeuges endet erst bei der Übergabe und Kontrolle durch die Garage Felber AG. Allfällige Störung sowie der Verlust des Fahrzeuges sind der Garage Felber AG zu melden. Vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachung besteht weder eine Kasko- noch eine Insassenversicherung.

 

Reparaturen

Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befindet sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Garage Felber AG bestimmte Werkstatt auszuführen. Der Kunde/Fahrer zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur der Garage Felber AG pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Tagesmiete für den Betriebsausfall.

 

Fahrten ins Ausland

Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Garage Felber AG gestattet.

 

Haftung der Garage

Die Garage Felber AG haftet weder am Kunden/Fahrer noch Drittperson für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Ebenso wenig haftet die Garage Felber AG für irgendwelche Schaden, der dem Kunden/Fahrer dadurch entstehen könnte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschäden verursacht.

 

Versicherung

Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Kunden/Fahrer kann die Garage Felber AG den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

 

Gerichtsstand

Ohne anderslautende zwingende Gesetzbestimmungen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Firma. Es ist der Firma freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Wohnsitz des Käufers anzurufen.

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